Sehr geehrter Unternehmer,
erbringen Sie Baudienstleistungen in Deutschland? Beachten Sie, dass Sie auch dem deutschen Recht unterliegen. Unwissen im juristischen Bereich befreit Sie nicht von der rechtlichen und steuerlichen Verantwortung!
Keine steuerliche Anmeldung in Deutschland zieht schwerwiegende steuerliche Rückstände beim deutschen Finanzamt hinter sich, und die Information über die Rückstände kann nach vielen Jahren negative Überraschungen hervorrufen.
Prüfen Sie:
- Ob Ihre Firma in Deutschland angemeldet ist und Sie die deutsche Steuernummer haben
- Ob Sie die Freistellungsbescheinigung besitzen (haben Sie keine, dann wird von Ihrer Rechnung 15% von Ihrem Auftraggeber abgezogen)
- dauern die Arbeiten auf einer Baustelle nicht länger als ein Jahr? Haben Sie in Deutschland keine Betriebsstätte gegründet?
- Sind Sie auf der Grundlage der A1-Bescheinigung entsandt worden?
- Machen Sie die Auflistung von den Werkverträgen und Baustellen für das deutsche Finanzamt?
- Wenn Sie Arbeitnehmer haben: sind Sie bei SOKA-BAU und bei den anderen Institutionen angemeldet? Zahlen Sie Ihren Arbeitnehmern den Mindestlohn im Bauwesen gem. dem deutschen Mindestlohngesetz?